Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?
Wer als Mieter in einem Mehrparteienhaus wohnt, muss sich über einige Fakten informieren, bevor er den Gasanbieter wechseln kann. Vor allem die Anzahl der Gaszähler im Haus ist entscheidend dafür, ob ein Mieter den Gasanbieter eigenmächtig wechseln kann. Obwohl heute mehrheitlich jede Mietwohnung über einen eigenen Gaszähler verfügt, gibt es immer noch Mietwohnungen, die über einen Hauszähler verfügen.
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Generell kann der Vermieter seinen Mietern nicht vorschreiben, mit welchem Gasversorger ein Versorgungsvertrag abgeschlossen wird, selbst wenn er eine Empfehlung ausspricht. Vor allem, wenn jeder Haushalt einen eigenen Gaszähler besitzt, ist ein Wechsel für den Mieter jederzeit möglich. In diesem Fall muss der Vermieter auch nur in Ausnahmefällen vom Wechsel informiert werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Vermieter die Gasabschlagszahlung an den Versorger von der Mietzahlung überweist.
Der Wechsel des Anbieters ist jedoch schwieriger, wenn es einen Gaszähler für das gesamte Mietshaus gibt. Dann ist das Einverständnis aller Mieter sowie des Vermieters einzuholen. Selbst wenn sich die Mieter eines Hauses über den Wechsel verständigt haben, muss der Vermieter nicht zwingend zustimmen. Ist der Vermieter mit dem Wechsel nicht einverstanden, so kann ein Mieter nicht eigenmächtig den Gasversorger ändern.
Gründe für Vermieter, einem Wechsel nicht zuzustimmen, gibt es viele. So zweifeln viele Vermieter an, dass sich die Gaspreise wirklich dauerhaft reduzieren. Zudem unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter in den Bereichen Laufzeiten und Kündigungsfristen erheblich. Da diese Informationen generell für einen Wechsel wichtig sind, sollte man dem Vermieter diese Daten zur Verfügung stellen, wenn man ihn für einen Wechsel überzeugen möchte.
Bei einer Hausversorgungsanlage für Gas ist es wichtig, dass die Mieter wissen, dass ihr Vermieter der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist. Das bedeutet, dass er alles unternehmen muss, um die Nebenkosten für seine Mieter so gering wie möglich zu halten. Dies ist im Nebenkostenrecht festgeschrieben. Mieter, die in einem Haus mit Gaszähler für alle Parteien wohnen, sollten daher mit dem Vermieter sprechen und ihn mit den Preisen und Leistungen anderer Anbieter überzeugen, einen Wechsel zum Wohle aller Mieter zuzustimmen.
Gibt es einen Wohnungszähler, kann der Mieter den Gasanbieter sehr problemlos selbst wechseln. Bei einem Hausanschluss für die Gasversorgung übernimmt die der Vermieter für das gesamte Mietobjekt. Er ist dann auch dafür verantwortlich, die Daten korrekt zu übermitteln und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch über eine Umrüstung auf eigene Zähler für die Mieter entschieden werden. Dadurch ist eine gerechte Abrechnung gewährleistet und jeder Mieter kann in der Zukunft autonom über seinen Gasanbieter entscheiden.
