Gasanbieter Wechsel
Viele Verbraucher haben die Befürchtung, dass der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter mit Risiken verbunden ist. Vor allem die Angst, über einen bestimmten Zeitraum kein Gas mehr zu erhalten, hält viele von einem Wechsel ab. Auch die Sorge, bei einem unseriösen Anbieter zu unterschreiben, ist bei vielen privaten Gaskunden sehr präsent. Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter führt nicht dazu, dass der bisherige Lieferant augenblicklich seine Gaslieferungen aussetzt. Das Gas wird vom bisherigen Partner bis zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem der neue Anbieter die Leistung übernimmt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der regionale Gasversorger die Pflicht hat, den Kunden in jedem Fall mit Gas zu versorgen. Dies gilt auch, wenn es zwischen dem Erlöschen des alten Vertrages und dem Beginn eines neuen Vertrags Diskrepanzen geben sollte. Da sich die meisten Anbieter jedoch um die Wechselfristen kümmern, kann der Gaskunde dieses Risiko ausschließen.
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Auch die Sorge, dass der Wechsel sich als Fehler herausstellt, weil der neue Anbieter urplötzlich die Preise drastisch erhöht, ist meist unbegründet. Ein Gasanbieterwechsel sollte immer dann stattfinden, wenn die Mehrzahl der Gaslieferanten ihre Preise geändert haben. Dann wird im Vertrag auch der Preis pro kWh festgeschrieben, zu dem das Gas geliefert wird. Eine plötzliche Preisänderung nach Vertragsabschluss ist nicht zu befürchten. Vor allem dann nicht, wenn man sich genau über die Leistungen der Anbieter informiert und die Vertragsunterlagen vorher genau studiert. Auch Bewertungen anderer Nutzer helfen dabei, diese Sorge auszuräumen.
Viele Verbraucher fürchten, dass sie die Kündigungsfrist ihres Gasanbieters nicht korrekt einhalten und es dadurch zu Überschneidungen kommt oder kein Gas mehr geliefert wird. Wer den Gaspreisanbieter aufgrund einer erheblichen Preiserhöhung wechseln möchte, kann sich auf eine besondere Kündigungsfrist berufen. Zudem gibt es bei einem Wechsel meist die Möglichkeit, dass der neue Anbieter den bestehenden Gasvertrag kündigt. Somit ist es Aufgabe des Gasversorgers, die notwendigen Fristen aus eigenem Interesse einzuhalten. Eine Überschneidung oder das Ausbleiben der Gaslieferung ist daher nicht zu erwarten. Um auszuschließen, dass der Gaspreis ohne Benachrichtigung nach Vertragsabschluss erhöht wird, sollte man sich die Vertragsbedingungen genau ansehen. In diesen Bedingungen sollte eindeutig geregelt sein, dass eine Gaspreiserhöhung sofort schriftlich mitzuteilen ist. Aus diesem Grund sollte man sich die Vertragsunterlagen immer unverbindlich zusenden lassen. Auch die Vertragsinformationen auf den Internetseiten der Gasversorger helfen dabei, Risiken beim Wechsel zu minimieren.
Vor einem Wechsel ohne Risiken gehört auch, dass die Daten, die dem neuen Anbieter angegeben werden, richtig sind. Hat der Verbraucher seinen tatsächlichen Gasverbrauch korrekt ermittelt, führt die erste Zahlung auch nicht zu unangenehmen Überraschungen. Den aktuellen Gasverbrauch kann man leicht aus der Abrechnung des Vorjahres ersehen. Sollte dann der Gasverbrauch sinken, werden die Zahlungen automatisch im nächsten Jahr angepasst.
